Liebe Mitglieder,

mit Inkrafttreten der Verschärfung des Waffengesetzes zum 01.09.2020 ist für den Erwerb von Schußwaffen von einem Händler, bzw. Reparaturarbeiten durch einen Büchsenmacher die Waffenregister Identifikations-Nummer (NWR-ID) notwendig. Ausgenommen sind der Kauf von Munition und der Erwerb von Schußwaffen von Privatleuten. Details können dem nachstehenden PDF des VDB entnommen werden.

WAffenregister Nummer ab 01.09.2020 notwendig

Viele Grüße, Thomas Hecker