Informationen zur Mitgliedschaft

Wir freuen uns, dass Sie Interesse an einer Mitgliedschaft in unserem Verein haben!

Ein paar Daten und Fakten erhalten Sie in unserer: Vereinsbroschüre „Ein Verein stellt sich vor"

Die Mitgliedschaft richtet sich nach der: Vereinssatzung der WSG
und nach unserer: Geschäftsordnung für die Aufnahme von Neumitgliedern ab Januar 2024

Aufnahmeantrag

Bitte lesen Sie sich vor Einreichung des Aufnahmeantrags unsere Geschäftsordnung sowie die wichtigen Hinweise im Antragsformular gründlich durch und beachten diese, da wir Ihren Antrag sonst nicht oder nur mit Verzögerung bearbeiten können.

Bitte füllen Sie den Antrag elektronisch (z. B. mit dem kostenlosen Adobe Acrobat Reader) aus und senden diesen – mit allen Anlagen – ausschließlich per E-Mail an schriftfuehrer@wsg-ev.de. Es genügt im Rahmen der Textform die maschinenschriftliche Unterschrift, ein Ausdrucken, Unterschreiben und Wiedereinscannen ist daher nicht nötig und erschwert nur die Bearbeitung (Durchsuchbarkeit).

Das PDF-Formular können Sie hier herunterladen: Aufnahmeantrag

(Einen ausgefüllten Musterantrag könne Sie hier herunterladen: Musterantrag)

Mit Einreichung des Antrags erkennen Sie unsere Satzung, die Geschäftsordnung und die Gebührenordnung an.

Beiträge & Kosten

Die Beiträge und Kosten werden durch die Mitgliederversammlung festgelegt.

Derzeit gilt folgende Gebührenordnung:
  • Aufnahmegebühr für Schüler: 20,00 EUR (einmalig)
  • Einzelmitgliedschaft für Schüler: 40,00 EUR (pro Jahr)
  • Aufnahmegebühr für Studenten/Auszubildende bis max. 27. Lj.: 75,00 EUR (einmalig)
  • Einzelmitgliedschaft für Studenten/Auszubildende bis max. 27. Lj.: 100,00 EUR (pro Jahr)
  • Aufnahmegebühr Einzelmitgliedschaft: 150 EUR (einmalig)
  • Wird eine Einzelmitgliedschaft im lfd. Kalenderjahr in Familienmitgliedschaft umgewandelt, erhöht sich die Aufnahmegebühr um 100,00 EUR
  • Einzelmitgliedschaft: 220,00 EUR (pro Jahr)
  • Aufnahmegebühr für Ehepaare, auch mit Kindern: 250,00 EUR (einmalig)
  • Familienmitgliedschaft: 280,00 EUR (pro Jahr) Kinder fallen nur bis max. zur Vollendung des 27. Lebensjahres, sofern diese noch Schüler sind oder sich in der Ausbildung bzw. im Studium befinden, unter die Familienmitgliedschaft.
  • Abgeltung für nicht geleisteten Arbeitseinsatz: 8 Stunden (pro/Std. 15,00 EUR) = bis 120,00 EUR pro Jahr

Verbandsmitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in unserem Verein impliziert automatisch die Mitgliedschaft im Deutschen Schützenbund und dem Hessischen Schützenverband. Eine Vereinsmitgliedschaft ohne Verbandsmitgliedschaft ist nicht möglich.

Sportordnung des Deutschen Schützenbundes e. V.

"Liste B" des Deutschen Schützenbundes e. V.