Am 12. April 2024 fand eine behördlich veranlasste Standbegehung statt. Es waren alle für den Betrieb von Schießstätten zuständigen Behörden  und der zuständige Schießstandsachverständige anwesend.

Nach gemeinsamer Beratung der Wiesbadener Behördenvertreter wurde uns von dem Vertreter der Ordnungsbehörde folgende Entscheidung als Sofortmaßnahme  mitgeteilt:

  1. Der Jägerstand Gewehrstand ist mit sofortiger Wirkung für den Schießbetrieb geschlossen
  2. Der 300m Stand ist mit sofortiger Wirkung für den Schießbetrieb geschlossen
  3. Der 100m Stand ist mit sofortiger Wirkung für den Schießbetrieb geschlossen, kann aber noch für die ausstehende KK BZM genutzt werden.
  4. Der 50m Stand ist mit sofortiger Wirkung für den Schießbetrieb geschlossen, kann aber noch für die ausstehende KK BZM genutzt werden.
  5. Der 25m Stand 0 ist mit sofortiger Wirkung für den Schießbetrieb geschlossen.
  6. Die 25m Stände 1-3 dürfen weiter betrieben werden, bei geringen Auflagen.
  7. Vor der weitern Nutzung der Fallplattenanlage muss der Splitterschutz verbessert werden.
    (Ist für den kommenden Arbeitseinsatz geplant)
  8. Die 10m Luftdruckstände können weiter für den Schießbetrieb genutzt werden

Diese Entscheidungen basieren auf den aktuellen Schießstandrichtlinien.

Kurzfristig werden uns  die Behörden die notwendigen Sofortmaßnahmen mitteilen, die wir zu erfüllen haben, um den Schießbetrieb auf den Gewehrständen wieder möglich zu machen. Es ist jetzt bereits deutlich, dass die nötigen Sofortmaßnahmen von uns mit vertretbarem Aufwand und in absehbarer Zeit umgesetzt werden können um den Schießbetrieb zumindest teilweise wieder aufnehmen zu dürfen – Mithilfe der Mitglieder vorausgesetzt.

Sobald uns die detaillierten behördlichen Auflagen schriftlich  vorliegen, werden wir die notwendigen Maßnahmen initiieren,  um den regulären Schießbetrieb wieder aufnehmen zu können.

Wir halten Euch auf dem Laufenden.

Der Vorstand